Energieausweis

  • Für Wohngebäude

  • Datenaufnahme vor Ort inklusive

  • Erstellung durch einen zertifizierten Energieberater nach GEG

  • 10 Jahre Gültigkeit

  • Lieferung innerhalb von 4 Werktagen nach Ortsbesichtigung

Wir erstellen Bedarfsausweise, die Sie für die Vermietung oder den Verkauf all jener Gebäude brauchen, die vor 2014 gebaut wurden (nach § 80 (3) GEG). Sie besitzen hohe Aussagekraft hinsichtlich der Energieeffizienz der Immobilie, unabhängig vom Nutzerverhalten. Damit spiegeln sie seinen tatsächlichen energetischen Zustand wider.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berücksichtigt Kriterien wie das Alter des Gebäudes, Dämmungen, Baumaterialien, Verglasungsarten sowie Baujahr und Art der Heizung. Der Faktor Verbrauch, der abhängig von Bewohnern und Nutzungsart sehr unterschiedlich ausfallen kann, spielt bei der Berechnung keine Rolle.

Außerdem gut zu wissen: Ein Bedarfsausweis darf immer erstellt werden. Bei einem Verbrauchsausweis ist die Gültigkeit auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt.

Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf die Wohnfläche und den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudebewohner aus den letzten drei Jahren. Außerdem muss das Gebäude der Wärmeschutzverordnung von 1977 (Bauantrag vor dem 1.11.1977) entsprechen oder mehr als vier Wohneinheiten haben. Aber auch Immobilien, die vor 1977 entstanden sind, können durch nachträgliche Sanierung oder vorausschauender Bauweise die Kriterien eines Verbrauchsausweises erfüllen.